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   AG Siegburg, 24.04.2009 - 110 C 19/08   

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https://dejure.org/2009,28145
AG Siegburg, 24.04.2009 - 110 C 19/08 (https://dejure.org/2009,28145)
AG Siegburg, Entscheidung vom 24.04.2009 - 110 C 19/08 (https://dejure.org/2009,28145)
AG Siegburg, Entscheidung vom 24. April 2009 - 110 C 19/08 (https://dejure.org/2009,28145)
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 18.07.2012 - 31 C 211/10

    Grundsätzen des § 249 BGB bei der Ermittlung der Höhe des Schadens hinsichtlich

    32 Grundsätzlich schließt zwar selbst ein nur gering beschädigtes Zaunstück die Erforderlichkeit der Erneuerung von weiteren Metern des Zaunes nicht unbedingt zwingend aus ( OLG Brandenburg , Urteil vom 02.08.2006, Az.: 4 U 25/06 ), jedoch ist dem Kläger im vorliegenden Fall nach Überzeugung des erkennenden Gerichts tatsächlich nur ein Reparatur -Schaden in Höhe von 480, 00 Euro netto und nicht ein Ersatzbeschaffungs -Schaden in Höhe von 1.764,00 Euro netto entstanden (vgl. u. a. auch: AG Siegburg , Urteil vom 24.04.2009, Az.: 110 C 19/08, u. a. in: Schaden-Praxis 2009, Seite 439; AG Dorsten , Urteil vom 26.01.2005, Az.: 8 C 235/04, u. a. in: Schaden-Praxis 2005, Seite 167 ), so dass mit der vorprozessual erfolgten Zahlung der Beklagten in Höhe von 910, 00 Euro netto der Ersatzanspruch des Klägers hier bereits vollständig ausgeglichen wurde.
  • LG Offenburg, 18.12.2020 - 3 O 36/19

    Verursachung eines Schadens durch ein Kraftfahrzeug

    Auch bei solchen Auffahrunfällen im unmittelbaren Bereich der Straße handelt es sich um ein Massengeschäft, zudem handelt es sich im Wesentlichen um eine völlig vergleichbare Situation eines klassischen Verkehrsunfalls (vgl. für ähnliche Fälle LG Dessau-Roßlau Urt. v. 28.2.2014 - 4 O 243/12, BeckRS 2014, 23303, beck-online AG München NJW 2008, 767; a.A. AG Siegburg, Urteil vom 24. April 2009 - 110 C 19/08 -, Rn. 19, juris).
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